Ich habe mir einen neuen Personalausweis beantragt, der alte war abgelaufen. Ich fragte bei der Beantragung gleich ob derrosa EU-Führerschein erneuert werden muß und ob der neue Führerschein dann befristet ist.
Man sagte mir der rosa Führerschein ist besser, er hat keine Befristung, die neuen sind alle befristet.
Bei Abholung des neuen Personalausweises bei der Gemeindeverwaltung habe ich dann wieder nachgefragt, da ich 1988 den Führerschein Klasse2 gemacht habe und ich schon einmal etwas von wegen einer ärtztlichen Untersuchung ab 50 für den LKW-Führerschein gehört hatte.
Die Dame fragte mich dann verwundert, ob ich ihn noch brauche und ihn behalten will ....

Darauf ich: Klar will ich ihn behalten, ich habe damals 1800 Dm bezahlt, die ich mir nicht aus dem Ärmel geschüttelt habe.
Sagt sie mir, Soweit sie weiß wird er mit 50Jahren automatisch gelöscht, wenn man die Verlängerung nicht vorher beantragt.
Ein weiterer wartender Antragsteller sagte mir sein Kollege hat den Termin verpasst und hat nun keinen LKW-Führerschein mehr und auch sein PKW-Führerschein wäre nun von 7,5 Tonnen auf 3,5 Tonnen reduziert. Den LKW-Führerschein müßte er nun ganz neu machen, wenn er wieder fahren will!
Und überhaupt, sowas von kranker Gesetzgebung, da hätte man doch was anders machen können! Die meisten Unfälle, sind doch meistens durch übermüdete Bus- und LKW-Fahrer aufgrund von Lenkzeitüberschreitung passiert.
Am nächsten Tag hat die Dame bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung nachgefragt und mir telefonisch bestätigt, daß ich ca 3 Wochen vor meinem 50. Geburtstag den Antrag stellen, und ärztliche Untersuchung und Augenärtztliches Gutachten einreichen muß. Dann bekomme ich ihn für 5 Jahre wieder, bis der nächste Antrag fällig ist.
Ich war natürlich stinksauer! Ich fahre zwar nicht beruflich LKW, aber als Servicetechniker fahre ich fast täglich Fahrzeuge über 7,5 bis 70 Tonnen, meistens auf Privat-Gelände aber, da steht dann überall daß auf dem Gelände die STVO gilt.
Ich hatte mich früher schon mal informiert wie das Fahren ohne Führerschein auf Baustellen geregelt ist und bekam die Information: Ohne Führerschein darf man nur fahren wenn das Gelände abgesperrt ist und gleichzeitig die Ein- und Ausfahrt kontrolliert wird.
Daher möchte ich nicht ohne Führerschein fahren.
Hoffentlich gibts bei den kommenden Wahlen einen


Info:
http://de.youtube.com/watch?v=Rjc0Y7xQY ... re=related
http://www.berlin.de/labo/fuehrerschein ... blauf.html
http://forum.verkehrsanwaelte.de/thread2622